Antworten auf die häufigsten Fragen

Fragen und Antworten

Wir freuen uns über Ihr Interesse an KLAO.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Diese Seite wird laufend erweitert und aktualisiert.

Gesetze und rechtliche Anforderungen

Ja. Öffentliche Stellen in Deutschland müssen zentrale Informationen barrierefrei bereitstellen. Das regeln das Behindertengleichstellungsgesetz §11 und § 4 in der BITV 2.0. Dazu gehört auch Leichte Sprache für wichtige Inhalte auf Websites.

Laut § 4 BITV 2.0 müssen auf der Startseite einer öffentlichen Website mindestens folgende Inhalte in Leichter Sprache bereitstehen:

 

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Website
  • Hinweise zur Navigation
  • Erläuterungen zur Barrierefreiheitserklärung
  • Hinweise auf weitere Inhalte in Leichter Sprache

 

Zusätzlich schreibt § 11 BGG vor, dass öffentliche Stellen auf Verlangen Bescheide, Verträge und Formulare in Leichter Sprache erläutern müssen.

 

Viele Kommunen gehen über diese Mindestanforderungen hinaus und übersetzen auch Bürgerservice-Texte oder Formulare – um echte Verständlichkeit für alle zu schaffen.

Barrierefreiheit ist ein Recht. Fehlt Leichte Sprache, kann es zu Beschwerden, negativer Öffentlichkeit oder rechtlichen Beanstandungen kommen. Zudem entsteht schnell der Eindruck, dass Inklusion nicht ernst genommen wird.

Leichte Sprache vs. Einfache Sprache

Leichte Sprache bewegt sich auf einem Sprachniveau zwischen A1 und A2, Einfache Sprache hingegen ist etwa bei B1 einzuordnen. Beide Varianten besitzen eine DIN-Norm. Der Unterschied besteht darin, dass Texte in Leichter Sprache von Personen aus der Zielgruppe überprüft werden müssen. Dies decken wir bei KLAO mit unserer Zertifizierung ab: Übersetzende für Leichte Sprache prüfen gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten die erstellten Texte auf ihre Verständlichkeit.

Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form des Deutschen mit klar definiertem Regelwerk – für mehr gesellschaftliche Teilhabe! Ohne Leichte Sprache werden 7,5 % der Bevölkerung in Deutschland von wichtigen Informationen ausgeschlossen, ob Wahlprogramm oder Gesetzestext, wichtige Nachrichten oder Gesundheitsinformationen…

Nach der KI-Übersetzung können die Texte im KLAO-Portal an Expert*innen weitergeleitet werden. Diese prüfen die Texte gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten. Am Ende steht ein offizielles Zertifikat als Qualitätssiegel, welches die DIN-Konformität nach DIN SPEC 33429 bestätigt.

Warum KLAO?

KLAO ist die erste Software, die Inhalte nach DIN SPEC 33429 in Leichte Sprache überträgt und diese gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten prüft und zertifiziert. Neben Leichter Sprache bietet KLAO auch Einfache Sprache sowie eine integrierte Bild-KI an.
KLAO eignet sich für Stadtverwaltungen, Landratsämter, Schulämter, soziale Einrichtungen, Museen und andere Organisationen, die regelmäßig Inhalte in Leichter Sprache bereitstellen müssen. Besonders geeignet ist die Lösung für Verwaltungen mit hohem Textaufkommen, da sich hier Zeit- und Kostenvorteile deutlich bemerkbar machen.
Mit KLAO sparen Sie Zeit und Kosten: Inhalte in Leichter und/oder Einfacher Sprache sind sofort verfügbar und können ohne lange Abstimmungen zertifiziert werden. Gleichzeitig bleibt die Qualität gesichert, da Menschen mit Lernbehinderung aktiv einbezogen sind.

Viele Tools können Texte vereinfachen. Sie erfüllen jedoch keine DIN-Vorgaben und bieten keine strukturierte Zertifizierung.

 

KLAO kombiniert technische Unterstützung mit fachlicher Prüfung und der Einbindung von Menschen mit Lernschwierigkeiten. So entsteht ein DIN-konformes Ergebnis, das qualitativ abgesichert ist.

Unsere Software wird in Deutschland gehostet, die Trainingsinfrastruktur unseres Sprachmodells läuft in der EU. Beides entspricht den Anforderungen von BSI C5 und ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Wir verarbeiten Daten ausschließlich auf Grundlage der DSGVO und schließen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO ab.

Zertifizierung und Qualität

Alle mit KLAO erstellten und zertifizierten Texte entsprechen den offiziellen Regeln für Leichte Sprache nach DIN SPEC 33429.
Nach der Erstellung in Leichter Sprache können die Texte im KLAO-Portal an Lektor*innen für Leichte Sprache weitergeleitet werden. Diese prüfen die Texte gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten. Am Ende steht ein offizielles Zertifikat als Qualitätssiegel, das die Einhaltung der DIN SPEC 33429 bestätigt.
Ja. KLAO unterstützt Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der BITV 2.0 und dem European Accessibility Act.
Ja. Sie können Texte mit KI in Leichter Sprache erstellen und bei Bedarf auch nur einzelne Texte zertifizieren lassen.
Ja. Durch die Kombination aus technischer Unterstützung und menschlicher Prüfung erreichen Sie einen hohen Qualitätsstandard bei deutlich kürzeren Durchlaufzeiten.

Testphase und Lizenz

KLAO richtet sich in erster Linie an öffentliche Stellen, Organisationen und Einrichtungen, die regelmäßig Texte in Leichter Sprache veröffentlichen müssen. Wenn Sie als Privatperson Interesse haben, können Sie uns dennoch kontaktieren. Wir prüfen gern, ob eine Nutzung sinnvoll ist.

Ja. Sie können sich jederzeit kostenlos registrieren und die Übersetzung von zwei Seiten unverbindlich testen. Hier geht es direkt zum Übersetzungstool und der Registrierung: https://app.klao.eu/registrieren.

Für größere Textmengen oder die Zertifizierung ausgewählter Texte können Sie jederzeit auf eine Jahreslizenz mit passendem Seitenkontingent wechseln. Nutzen Sie dafür die „Upgrade“-Funktion im Übersetzungstool oder kontaktieren Sie uns direkt.
KLAO ist webbasiert, eine Installation ist nicht nötig. Alle gängigen Browser wie Chrome, Firefox oder Edge werden unterstützt. Sie können KLAO außerdem mobil nutzen. Neben dem Übersetzungstool bieten wir zudem eine API-Schnittstelle für die Integration in bestehende Systeme und eine Plugin-Lösung an. Letzteres befindet sich aktuell in der Pilotphase.

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Hier geht’s zum Login vom KLAO Übersetzungstool und API Portal:

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