Leichte Sprache Checkliste: DIN SPEC 33429 für Verwaltungen

Seit März 2025 gibt es in Deutschland einen Qualitätsstandard für Leichte Sprache: die DIN SPEC 33429. Für Kommunen, Verwaltungen...
DIN SPEC 33429 für Leichte Sprache
Inhalt

Seit März 2025 gibt es in Deutschland einen Qualitätsstandard für Leichte Sprache: die DIN SPEC 33429. Für Kommunen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen ist das Thema nicht neu, denn das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0 fordern digitale Barrierefreiheit schon seit 2019. Neu ist, dass es jetzt erstmals „ein fundiertes Nachschlagewerk (…), was bei Übersetzungen in Leichte Sprache zu beachten ist“ (Bundesfachstelle Barrierefreiheit) gibt. 

Wichtig zur Einordnung: Eine DIN SPEC ist keine vollwertige DIN-Norm. Sie wird von einem kleineren Konsortium erarbeitet und sammelt Empfehlungen, ohne den breiten Konsens einer DIN-Norm. Für die Praxis ist sie trotzdem wertvoll, weil sie bisher verstreute Regelwerke zusammenführt und so eine gemeinsame Grundlage für die Auftragsvergabe und die Prüfung von Texten schafft.

Das betrifft nicht nur die Fachabteilungen für Inklusion oder die Pressestelle. Auch für die Hausleitung ist der Standard relevant, weil er Prozesse vereinheitlicht und bei Ausschreibungen als Kriterium dienen kann.

Warum die DIN SPEC 33429 für Ihre Verwaltung wichtig ist

Die DIN SPEC schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen. Das Signal dahinter: Leichte Sprache ist kein Zusatz, sondern Teil der gesetzlichen Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Für die Verwaltung bedeutet das mehr Sicherheit bei der Vergabe von Aufträgen und bei der Prüfung von Texten.

Rund 6.2 Millionen Menschen in Deutschland sind auf diese Sprachform angewiesen. Das sind nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten, auch ältere Menschen mit Demenz oder Personen, die Deutsch als Zweitsprache lernen, können davon profitieren. Da bisher ein Großteil der öffentlichen Stellen keine ausreichenden Angebote in Leichter Sprache bereithält, besteht hier konkreter Handlungsbedarf. Bürger*innen können fehlende Angebote in Leichter Sprache über den Feedback-Mechanismus melden, und bei ausbleibender Reaktion ein Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle anstoßen (in Bayern z.B. hier). Das kostet die Einrichtung Zeit, Aufwand und im Zweifel das öffentliche Ansehen.

Checkliste: Leichte Sprache nach DIN SPEC 33429

Diese Punkte dienen als Leitfaden für die tägliche Kommunikationsarbeit und als Grundlage für interne Prozesse. Sie geben die Empfehlungen der DIN SPEC 33429 wieder.

1. Wortebene: Einfachheit und Klarheit

[ ] Werden vorrangig kurze, anschauliche und alltagsnahe Wörter verwendet?
[ ] Werden Wörter, die nicht zum zentralen Wortschatz gehören (z. B. Fachbegriffe), beim ersten Auftreten direkt im Text erklärt?
[ ] Wird für denselben Gegenstand oder Sachverhalt konsequent immer das gleiche Wort benutzt?
[ ] Wurden bildliche Redewendungen, Ironie und abstrakte Vergleiche weggelassen oder erklärt?
[ ] Sind lange oder zusammengesetzte Wörter durch Bindestriche oder Mediopunkte (·) gegliedert?
[ ] Werden Abkürzungen vermieden oder (außer bei sehr geläufigen Begriffen) beim ersten Mal ausgeschrieben?
[ ] Werden Zahlen als Ziffern (arabisch) geschrieben und römische Ziffern vermieden?
[ ] Wird eine geschlechtergerechte Sprache verwendet, die die Verständlichkeit nicht einschränkt (z.B. durch direkte Anrede oder neutrale Begriffe)?

2. Satzebene: Struktur und Kürze

[ ] Sind die Sätze kurz gehalten?
[ ] Enthält jeder Satz in der Regel nur eine Information?
[ ] Wird die Abfolge Subjekt – Prädikat – Objekt eingehalten?
[ ] Wurden verschachtelte Nebensätze, Passiv und Konjunktiv vermieden?
[ ] Werden aussagekräftige Verben anstelle von komplizierten Hauptwörtern genutzt?
[ ] Wird Verneinung vermieden, wo es möglich ist (z.B. „gesund“ statt „nicht krank“)?

3. Textebene: Gliederung und Führung

[ ] Werden Ereignisse chronologisch oder in einer für die Zielgruppe funktionalen Reihenfolge dargestellt?
[ ] Strukturieren aussagekräftige Zwischenüberschriften den Text?
[ ] Werden die Leser direkt und in einer angemessenen Form angesprochen?
[ ] Wird auf den Konjunktiv der indirekten Rede verzichtet zugunsten klarer, direkter Formulierungen?
[ ] Werden Erläuterungen direkt in den Text oder ein Glossar eingebaut?

4. Visuelle Gestaltung und Layout

[ ] Wird eine gut leserliche Schrift verwendet, deren Leserlichkeit den Anforderungen der DIN 1450 entspricht?
[ ] Ist der Text linksbündig ausgerichtet ohne Blocksatz?
[ ] Steht möglichst nur ein Satz pro Zeileohne zusammengehörende Wörter zu trennen?
[ ] Werden wichtige Wörter durch Fettdruck ausgezeichnet, nicht durch Großbuchstaben oder Kursivschrift?
[ ] Gibt es genügend Abstände zwischen den Zeilen und Absätzen?

5. Bilder und Visualisierung

[ ] Stellt jedes Bild genau eine zentrale Aussage des Textes dar?
[ ] Sind die Bilder frei von ablenkenden Details und unruhigen Hintergründen?
[ ] Stehen die Bilder in unmittelbarer Nähe zum entsprechenden Textabschnitt?
[ ] Bilden die Illustrationen oder Fotos gesellschaftliche Vielfalt ab?

6. Qualitätssicherung und Prozess

[ ] Wurde der fertige Inhalt (Text und Bild) von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf seine Verständlichkeit geprüft?
[ ] Ist das Dokument klar als „Leichte Sprache“ erkennbar (etwa durch das entsprechende Bildzeichen)?
[ ] Ist das gewählte Format (online, Print, Video) für die Zielgruppe geeignet?

Welche Inhalte müssen priorisiert werden?

Die gesetzliche Pflicht umfasst mindestens “Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit” (BITV 2.0).

In der Praxis sollten Sie zudem dort ansetzen, wo Bürger*innen direkten Handlungsbedarf haben: bei Formularen, Bescheiden und wichtigen Informationsblättern.

Kosten und Umsetzung im Alltag

Eine rein manuelle Übersetzung inklusive Zielgruppenprüfung ist zeitintensiv und kostet je nach Anbieter und Textart zwischen 120 und 180 Euro pro Normseite (1.800 Zeichen). Das stellt viele Kommunen vor finanzielle Herausforderungen.

Hier setzen digitale Lösungen an. Mit Werkzeugen wie KLAO lassen sich Erstentwürfe automatisiert erstellen. Die Qualitätssicherung bleibt menschlich: Zertifizierte Lektor*innen für Leichte Sprache und Prüfgruppen überprüfen und optimieren das Ergebnis. Das spart Zeit und schont das Budget, ohne die Empfehlungen der DIN-SPEC zu verletzen.

Zertifizierung nach DIN SPEC 33429

Gemeinsam mit der Arche gGmbH in Würzburg sorgen wir dafür, dass Texte die Empfehlungen der DIN SPEC erfüllen und von der Zielgruppe tatsächlich verstanden werden. Unser Lektor für Leichte Sprache Raphael Schrauth arbeitet dort eng mit einem Team aus Prüferinnen und Prüfern mit Lernschwierigkeiten zusammen.

Raphael Schrauth - KLAOs Experte für Leichte Sprache
KLAO Logo nach DIN SPEC 33429
Prüfgruppe testet Leichte Sprache Texte mit KLAO
Prüfgruppe von KLAO beim Prüfen

Jede Prüfung erfolgt im Vier-Augen-Prinzip: Zwei Prüfer*innen lesen den Text sorgfältig, unterstützt von der sogenannten Prüfassistenz. Diese stellt offene Fragen, um sicherzugehen, dass jedes Wort, jeder Satz und jeder Abschnitt verstanden wird. Auch die Bilder werden geprüft – ob sie den Text passend und verständlich illustrieren. Bleibt etwas unklar, wird der Text überarbeitet und erneut geprüft. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Texte die zentrale Anforderung der Leichten Sprache erfüllen: wirkliche Verständlichkeit durch die Prüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten.

So starten Sie mit Leichter Sprache auf Ihrer Website

Die DIN SPEC 33429 klingt nach Aufwand und Bürokratie. In der Praxis ist sie das Gegenteil. Sie gibt einen klaren Rahmen vor, der zeigt, was gute Leichte Sprache ausmacht und wie Sie sie umsetzen.

Sie müssen nicht sofort alle Dokumente überarbeiten. Fangen Sie mit dem an, was Bürger*innen am häufigsten lesen: die Startseite, die häufigsten Formulare, der nächste Bescheid, der sowieso überarbeitet wird. Jeder Text, der verständlicher wird, ist ein konkreter Schritt zu mehr digitaler Teilhabe.

KLAO nimmt Ihnen die Vorarbeit ab. Die erste Leichte Sprache Übersetzung entsteht in Minuten, die Prüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten kann per Klick angefordert werden.

Testen Sie KLAO einen Monat lang oder buchen Sie eine kurze Demo an einem Ihrer eigenen Texte.

Fabian Schlausch Ansprechpartner für Referenzkunden
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Häufige Fragen zur DIN SPEC 33429

Die DIN gilt als Qualitätsstandard für alle, die Leichte Sprache anbieten. Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit nach BGG § 11 und BITV 2.0 betrifft alle öffentlichen Stellen des Bundes. Wer Leichte Sprache anbietet oder in Auftrag gibt, sollte die DIN SPEC 33429 als Mindeststandard anlegen.
Eine Normseite (1.800 Zeichen) kostet bei rein manueller Übertragung und Zielgruppenprüfung je nach Anbieter und Textart zwischen 120 und 180 Euro. Mit KLAO sinken diese Kosten um über 40 Prozent, weil die Erstübertragung automatisiert entsteht und die menschliche Prüfung weniger Feedbackschleifen braucht.

Nein. Die DIN SPEC 33429 empfiehlt, dass Leichte Sprache Texte von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft werden. Ohne diese Zielgruppenprüfung gilt ein Text nicht als regelkonform, unabhängig davon, wie er erstellt wurde.

Die BITV 2.0 schreibt bestimmte Pflichtinhalte vor, darunter Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung zur Erklärung der Barrierefreiheit. Darüber hinaus empfehlen wir, mit den Inhalten zu beginnen, die Bürgerinnen und Bürger am häufigsten nutzen: Formulare, Bescheide und die Startseite.

Das hängt vom Umfang ab. Mit KLAO dauert die Erstübertragung eines Standarddokuments wenige Minuten. Die anschließende Prüfung durch Lektor*innen und Prüfgruppe ist im Prozess fest eingeplant und dauert maximal 30 Tage. Im Vergleich zu rein manuellen Verfahren reduziert sich der Gesamtaufwand deutlich.

Quellen

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