Leichte Sprache: Warum eine Website-Seite nicht reicht

Bescheide, Formulare, Flyer... Warum eine Seite Leichte Sprache auf der Website nicht ausreicht - und wo Kommunen als Nächstes ansetzen.
Zwei Personen lesen Text in Leichter Sprache
Inhalt

Kurz gesagt: Eine Website-Übersichtsseite in Leichter Sprache erfüllt die gesetzliche Mindestanforderung, deckt aber nur einen Bruchteil der Verwaltungskommunikation ab. Bescheide, Formulare, Flyer und Einladungen bleiben meist unangetastet, würden aber einen großen Unterschied machen.

Viele Städte, Verwaltungen und Behörden haben in den letzten Jahren einen wichtigen Schritt gemacht. Sie bieten zentrale Informationen auf der Website in Leichter Sprache an. Das ist gut, und es ist oft die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderung. Zumindest finden sich somit alle Besucher*innen auf der Website zurecht. Doch auch wenn weitere Inhalte in Leichter Sprache angeboten werden… diese Texte sind nur ein Bruchteil dessen, was eine Verwaltung tatsächlich kommuniziert.

Beispiel in Leichter Sprache

Hier ein Beispiel, wie ein Text in Leichter Sprache aussehen kann:

Viele Menschen verstehen schwere Texte nicht.

Zum Beispiel:

  • Texte über Gesundheit
  • Texte über Gesetze
  • Texte zu schwierigen Themen
 

Leichte Sprache hilft allen Menschen.
Menschen verstehen dann wichtige Informationen.
Die Informationen helfen Menschen selbst zu entscheiden.

Öffentliche Stellen müssen Texte in Leichter Sprache anbieten.
Öffentliche Stellen gehören zum Staat.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Gemeinden und Städte
  • Ämter
  • Behörden
 

Dort bekommt man Hilfe zu Themen wie:

  • Fragen zu Geld
  • Fragen zum Wohnen
  • Fragen zum Ausweis
KLAO Logo nach DIN SPEC 33429
Dieser Text ist von unserer Prüfgruppe zertifiziert. Menschen mit Lernschwierigkeiten haben ihn gelesen, geprüft und freigegeben. Genau dieser Schritt macht aus einem mit Künstlicher Intelligenz oder händisch vereinfachten Text einen Text in regelkonformer geprüfter Leichter Sprache nach DIN SPEC 33429.

Wo Leichte Sprache noch gebraucht wird

Die Website ist nur ein Kanal von vielen. Wer wirklich barrierefrei kommunizieren will, muss weiterdenken.

Informationsmaterial

Flyer, Broschüren und Aushänge im Rathaus oder im Bürgerbüro erreichen oft genau die Menschen, die vor einem PC gar nicht erst nach der Website suchen. Wer am Schalter steht oder im Wartebereich sitzt, braucht Informationen in verständlicher Sprache auf Papier.

Veranstaltungen

Einladungen, Programme und Ankündigungen zu Bürgerversammlungen, Info-Abenden oder Festen entscheiden mit, wer überhaupt teilnimmt. Ein Programm voller Fachbegriffe schließt Menschen aus, bevor die Veranstaltung angefangen hat.

Amtliche Mitteilungen

Bescheide, Meldungen und Merkblätter gehören zu den Texten mit den größten Konsequenzen für die Empfänger*innen. Wer nicht versteht, was ein Bescheid bedeutet, kann nicht rechtzeitig reagieren, Widerspruch einlegen oder fehlende Unterlagen nachreichen.

Formulare und Anträge

Wohngeld, Ummeldung, Sozialleistungen, all das läuft über Formulare, die oft schon für Muttersprachler eine Hürde sind. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten wird ein unverständliches Formular häufig zu einem unüberwindbaren Hindernis. Und dabei handelt es sich häufig um existenzielle Themen.

Verträge und Dokumente

Satzungen, Nutzungsbedingungen oder Hausordnungen werden selten in Leichte Sprache übertragen, dabei betreffen sie oft alltägliche Rechte und Pflichten, etwa in kommunalen Wohnungen oder Einrichtungen.

Wichtiger Hinweis: Bei Bescheiden, Formularen und Verträgen ersetzt die Fassung in Leichter Sprache nicht das Originaldokument. Rechtlich bindend bleibt immer der amtliche oder vertragliche Text in seiner ursprünglichen Form. Diese Fassung dient als Verständnishilfe, damit Empfänger*innen nachvollziehen können, worum es geht, und rechtzeitig reagieren oder Unterstützung holen können.

Die Lücke zwischen Anspruch und Praxis

In der Praxis sieht es meistens so aus: Die Website hat eine Rubrik in Leichter Sprache, oft handelt es sich dabei um die “Nutzungshinweise” und Erklärung der Navigationsstruktur. Der Rest der Kommunikation, die Formulare, die Bescheide, die Flyer im Wartebereich, bleibt unangetastet. Für Bürgerinnen und Bürger, die auf Leichte Sprache angewiesen sind, macht diese eine verfügbare Seite kaum einen Unterschied. Sie erreichen die Website, aber der eigentliche Kontakt mit der Verwaltung bleibt eine Hürde.

Wo fangen Sie an?

Nicht jede Stadt bzw. Kommune kann alles auf einmal umstellen. Die Frage ist eher, welcher Kanal als nächstes drankommt. Ein guter Ausgangspunkt sind die Dokumente mit den größten Konsequenzen für die Empfänger*innen, oft die Formulare und Bescheide, die über Leistungen oder Fristen entscheiden.

Im nächsten Beitrag (coming soon) zeigen wir konkret, wie eine solche Übersetzung aussieht, mit Vorher-Nachher-Beispielen aus Bescheiden, Anträgen und Einladungen.

Fabian Schlausch Ansprechpartner für Referenzkunden
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Häufige Fragen

Nein. Eine solche Rubrik erfüllt oft die gesetzliche Mindestanforderung und hilft Besucher*innen, sich auf der Website zurechtzufinden. Sie deckt aber nur einen Bruchteil dessen ab, was eine Verwaltung tatsächlich kommuniziert. Bescheide, Formulare, Flyer und Einladungen bleiben meist unangetastet.
Vor allem Informationsmaterial wie Flyer und Aushänge, Veranstaltungen und Einladungen, amtliche Mitteilungen wie Bescheide und Merkblätter, Formulare und Anträge sowie Verträge und Dokumente wie Satzungen oder Hausordnungen.
Nein. Rechtlich bindend bleibt immer der amtliche oder vertragliche Text in seiner ursprünglichen Form. Die Fassung in Leichter Sprache dient als Verständnishilfe, damit Empfänger*innen nachvollziehen können, worum es geht, und rechtzeitig reagieren oder Unterstützung holen können.

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